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Widerruf der bedingten Nachsicht und der bedingten Entlassung aus einer vorbeugenden Maßnahme

ZivilrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2014/28iFamZ 2014, 32 Heft 1 v. 1.2.2014

Normen: § 9 UbG; § 21 Abs 1 StGB; § 54 Abs 4 StGB

Schlagwörter:

Unterbringung; Verpflichtung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Verbringung zum Amtsarzt; bedingte Strafnachsicht; bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug;

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