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Hauptsächliche Betreuung im Haushalt der Mutter; Kontaktrecht des Vaters zu mehr als 40 % entspricht noch "Heim erster Ordnung"

PflegschaftsrechtJudikaturDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2014/175iFamZ 2014, 246 - 247 Heft 5 v. 1.10.2014

OGH 24.7.2014, 1 Ob 94/14a

Schlagwörter:

gemeinsame Obsorge; hauptsächliche Betreuung; Heim erster Ordnung; Doppelresidenz; erhebliche Rechtsfrage;

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