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Freiheitsbeschränkung durch medikamentöse Maßnahmen, Sedierung als "zumindest ein Zweck der Medikation"

ZivilrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2014/145iFamZ 2014, 175 Heft 4 v. 1.8.2014

Normen: § 3 HeimAufG; § 5 Abs 2 HeimAufG

Schlagwörter:

Heimaufenthalt; Freiheitsbeschränkung; medikamentöse Maßnahmen; Sedierung;

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