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Aufhebungen im FMedG durch den VfGH wirken im konkreten Anlassverfahren

VerfassungsrechtJudikaturDr. Ulrich PesendorferiFamZ 2014/119iFamZ 2014, 166 Heft 4 v. 1.8.2014

OGH 19.3.2014, 3 Ob 15/14y; VfGH 10.12.2013, G 16/2013 ua

Schlagwörter:

medizinisch unterstützte Fortpflanzung; homosexuelle Lebensgemeinschaft; lesbisches Paar; Gesetzesprüfung; Gesetzesaufhebung wegen Verfassungswidrigkeit; Anlassfallwirkung;

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