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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach Art 54 EuGVVO ist Exekutionsantrag im Inland nicht gleichzuhalten

UnterhaltsrechtJudikaturHR Univ.-Prof. Dr. Matthias NeumayriFamZ 2013/44iFamZ 2013, 86 - 87 Heft 2 v. 1.4.2013

OGH 29.1.2013, 10 Ob 55/12d

Schlagwörter:

Unterhaltsvorschuss; Exekutionsantrag; Vollstreckbarerklärung; Antrag auf Ausstellung einer urkundlichen Bescheinigung; Vergleichbarkeit;

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