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Mitwirkendem Ehegatten steht (nur) angemessener Anteil an gemeinsam erzielten Gewinn zu

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-HübneriFamZ 2013/22iFamZ 2013, 57 Heft 1 v. 1.2.2013

OGH 11.10.2012, 1 Ob 131/12i

Schlagwörter:

Mitwirkung im Erwerb des Ehegatten; Gewinnbeteiligungsanspruch; Höhe; Sanierungsmaßnahmen;

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