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Begehren auf Rückzahlung zu viel bezahlter Unterhaltsbeiträge muss im streitigen Verfahren geltend gemacht werden

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias NeumayriFamZ 2013/211iFamZ 2013, 284 - 285 Heft 6 v. 1.12.2013

OGH 28.8.2013, 6 Ob 145/13m

Schlagwörter:

Kindesunterhalt; Unterhaltsbemessung; Anspannungsprinzip; Studium; Ernsthaftigkeit der Absolvierung der Ausbildung; Studienwechsel; Anrechnung der Familienbeihilfe; Begehren auf Rückzahlung zu viel gezahlter Unterhaltsbeiträge; Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs;

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