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Alkoholmissbrauch (allein) keine psychische Krankheit oder geistige Behinderung

SachwalterschaftJudikaturUniv.-Prof. Dr. Martin Schauer, Universität Wien; Felicitas ParapatitsiFamZ 2012/96iFamZ 2012, 130 Heft 3 v. 1.5.2012

§ 268 Abs 1 ABGB

Im gegenständlichen Fall stellte der OGH klar, wie die für die Sachwalterbestellung maßgeblichen Begriffe "psychische Krankheit" und "geistige Behinderung" auszulegen sind und ob durch den Umstand, dass die betroffene Person alkoholabhängig ist, einer der Tatbestände erfüllt ist.

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