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Dass die Zuständigkeitsvereinbarung zur einvernehmlichen Scheidung auf unrichtigen Umständen beruhen soll, bildet keinen Abänderungsgrund

ZivilprozessrechtJudikaturDr. Robert Fucik, BMJiFamZ 2012/83iFamZ 2012, 112 Heft 2 v. 1.3.2012

§ 73 Abs 1 Z 4 AußStrG; § 530 Abs 1 ZPO; Art 17 Brüssel IIa-VO; Art 24 Brüssel IIa-VO

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