§ 164 AußStrG; § 823 ABGB; § 9 AußStrG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 3 Ob 145/11m des OGH vom 24.8.2011 eingegangen, welche sich mit der Rechtsmittellegitimation des übergangenen Erben befasst und untersucht, bis zu welchem Zeitpunkt er mittels Rekurs gegen den Einantwortungsbeschluss vorgehen kann und wann er seinen Erbanspruch mittels Erbschaftsklage durchsetzen muss.