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Adoption und gleichzeitiger Pflichtteilsverzicht - keine Sittenwidrigkeit

ErbrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm Tschugguel, LG KorneuburgiFamZ 2012/236iFamZ 2012, 309 Heft 6 v. 1.11.2012

§ 182 Abs 1 ABGB; § 551 ABGB; § 767 ABGB; § 879 Abs 1 ABGB

Der OGH stellte in der vorliegenden Entscheidung klar, dass Wahlkinder auch im Erbrecht die gleiche Rechtsstellung wie leibliche Kinder haben. Er erörterte jedoch, warum sich der Adoptierte und Kläger des Verfahrens nicht auf die eingewendete Sittenwidrigkeit des Pflichtteilsverzichts stützen könne.

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