Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VfGH auf die Verfassungswidrigkeit einer Wortfolge in § 166 ABGB ein, wonach mit der alleinigen Obsorge für uneheliche Kinder die Mutter zu betrauen ist.
Rechtsgrundlagen: § 166 ABGB; Art 14 EMRK
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VfGH auf die Verfassungswidrigkeit einer Wortfolge in § 166 ABGB ein, wonach mit der alleinigen Obsorge für uneheliche Kinder die Mutter zu betrauen ist.
Rechtsgrundlagen: § 166 ABGB; Art 14 EMRK