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Gerichtlich angeordnete Unterbringung als Maßnahmen nach § 176 ABGB

JugendschutzJudikaturGabriela Thoma-TwarochiFamZ 2012/131iFamZ 2012, 178 Heft 4 v. 1.7.2012

§ 176 ABGB; § 45 AußStrG

In dieser Entscheidung hat der OGH im Zuge der gerichtlichen Unterbringung eines Kindes in einer Jugendwohlfahrtseinrichtung festgestellt, dass dies als Maßnahme im Sinne des § 176 ABGB zu werten ist.

OGH 7 Ob 2/12p; OGH 7 Ob 3/12k

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