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Ständige Abhängigkeit vom Willen eines anderen begründet Unterbringung

KrankenanstaltenJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2012/101iFamZ 2012, 132 Heft 3 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Trotz Aufhebung der Unterbringung verblieb ein Patient auf der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Krankenanstalt. Das LG hatte zu beurteilen, ob eine (rechtswidrige) Unterbringung damit weiterhin vorlag.

Rechtsgrundlagen: § 2 UbG

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