§ 140 ABGB
In vorliegender Sache geht die entscheidende Instanz der Frage nach, ob die Anschaffung von Laptop und Drucker für eine Studentin einen Sonderbedarf darstellt. Kommt es dabei auf die gewöhnliche Ausstattung eines Studierenden an?
OGH 28.2.2011, 9 Ob 53/10z