§ 1220 ABGB
Im Rahmen der angesprochenen Rechtssache stellt der OGH eindeutig klar, dass dem Antrag auf Bestellung von Heiratsgut nicht zu entsprechen ist, wenn der antragstellende Sohn während des Verfahrens erster Instanz verstirbt.
§ 1220 ABGB
Im Rahmen der angesprochenen Rechtssache stellt der OGH eindeutig klar, dass dem Antrag auf Bestellung von Heiratsgut nicht zu entsprechen ist, wenn der antragstellende Sohn während des Verfahrens erster Instanz verstirbt.