§ 180 Abs 2 ABGB; § 26 Abs 1 IPRG
Vorliegende Entscheidung wendet sich Fragen iZm der Erwachsenenadoption eines türkischen Staatsbürgers zu und widmet sich dahingehend der Problematik des zwingend vorausgesetzten Altersunterschieds von 18 Jahren im Verhältnis Annehmender und Wahlkind.