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Keine Berücksichtigung verspäteter Rechtsmittel im Aufteilungsverfahren

AußerstreitrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2011/43iFamZ 2011, 33 Heft 1 v. 1.1.2011

ߧ 46 Abs 3 AußStrG

Das erkennende Gericht stellt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung eindeutig klar, dass für einen verspäteten Revisionsrekurs im Aufteilungsverfahren kein rechtlicher Raum ist.

OGH 1.09.2010, 6 Ob 150/10t

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