ߧ 6 Abs 2 AußStrG; ߧ 10 Abs 4 AußStrG
Beherrschendes Thema der angesprochenen Entscheidung stellt der Vertretungszwang im Revisionsrekursverfahren in Sachwalterschaftssachen und ein bloß vom Betroffenen unterfertigter Revisionsrekurs dar.
OGH 29.9.2010, 7 Ob 177/10w