§ 94 ABGB; § 1495 ABGB
In Hinblick auf die Unterlassene Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei aufrechter Ehe thematisiert die erkennende Instanz in entschiedener Sache vertiefend Fragen der Verjährung.
OGH 30.08.2011, 10 Ob 59/11s
§ 94 ABGB; § 1495 ABGB
In Hinblick auf die Unterlassene Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei aufrechter Ehe thematisiert die erkennende Instanz in entschiedener Sache vertiefend Fragen der Verjährung.
OGH 30.08.2011, 10 Ob 59/11s