§ 97 ABGB
Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH dem Wohnungserhaltungsanspruch des Ehegatten, wobei das verfahrensgegenständliche Haus im Eigentum einer juristischen Person mit dem ehemaligen Ehemann als Geschäftsführer ist.
§ 97 ABGB
Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH dem Wohnungserhaltungsanspruch des Ehegatten, wobei das verfahrensgegenständliche Haus im Eigentum einer juristischen Person mit dem ehemaligen Ehemann als Geschäftsführer ist.