ߧ 71 Abs 3 AußStrG
Das erkennende Gericht stellt in konkreter Sache eindeutig klar, dass ein nicht gestellter Antrag einen Beschwerdeführer weder formell noch materiell beschwert.
OGH 13.10.2010, 3 Ob 97/10a
ߧ 71 Abs 3 AußStrG
Das erkennende Gericht stellt in konkreter Sache eindeutig klar, dass ein nicht gestellter Antrag einen Beschwerdeführer weder formell noch materiell beschwert.
OGH 13.10.2010, 3 Ob 97/10a