§ 177 ABGB; § 62 Abs 1 AUßStrG
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass eine gemeinsame Obsorge gegen den Willen eines Elternteils nicht zulässig ist.
OGH 29.06.2011, 8 Ob 65/11h
§ 177 ABGB; § 62 Abs 1 AUßStrG
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass eine gemeinsame Obsorge gegen den Willen eines Elternteils nicht zulässig ist.
OGH 29.06.2011, 8 Ob 65/11h