§ 4 Z 4 UVG
In Hinblick auf die gerichtliche Feststellung einer Vaterschaft hatte sich die erkennende Instanz im Wege ihrer Entscheidung zum Beginn des Unterhaltsvorschussanspruchs zu befassen.
OGH 28.06.2011, 10 Ob 41/11v
§ 4 Z 4 UVG
In Hinblick auf die gerichtliche Feststellung einer Vaterschaft hatte sich die erkennende Instanz im Wege ihrer Entscheidung zum Beginn des Unterhaltsvorschussanspruchs zu befassen.
OGH 28.06.2011, 10 Ob 41/11v