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Überlange Verfahrensdauer in Kindschaftssachen verletzt Art 6 EMRK

MenschenrechteJudikaturUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien; Mag. Markus Vasek, Univ. Wien (Bearbeitung)iFamZ 2011/213iFamZ 2011, 300 Heft 6 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Verfahrensdauer in Kindschaftssachen in angesprochener Sache den Grundsätzen des Art 6 EMRK zuwiderläuft oder eben doch angemessen ist.

Rechtsgrundlagen: Art 6 EMRK

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