§ 178a ABGB; ߧ 62 Abs 1 AußStrG
Im Mittelpunkt der vorliegen Entscheidung steht die Zuweisung der alleinigen Obsorge zugunsten des Vaters nach gemeinsamer Obsorge unter Zugrundelegung obsorgerechtlicher Grundsätze betreffend das Kindeswohl.
§ 178a ABGB; ߧ 62 Abs 1 AußStrG
Im Mittelpunkt der vorliegen Entscheidung steht die Zuweisung der alleinigen Obsorge zugunsten des Vaters nach gemeinsamer Obsorge unter Zugrundelegung obsorgerechtlicher Grundsätze betreffend das Kindeswohl.