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Realteilungsvertrag ist ein genehmigungspflichtiges Veräußerungsgeschäft

ErbrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LG (Bearbeitung)iFamZ 2011/179iFamZ 2011, 220 Heft 4 v. 1.7.2011

§ 810 ABGB

Mit vorliegender Entscheidung stellt der OGH klar, dass der Abschluss eines Realteilungsvertrages zwischen einer bedingt erbantrittserklärten Alleinerbin als Vertreterin der Verlassenschaft mit der Miteigentümerin einer Liegenschaft ein genehmigungspflichtiges Veräußerungsgeschäft darstellt, da dies nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehörend gewertet werden kann.

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