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Gefährdungsbegriff, Abwägungsgebot zur Reduktion der Wahrscheinlichkeit von Folgeunterbringungen

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/166iFamZ 2011, 208 Heft 4 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Bei einer wegen ernstlich und erheblicher Selbst- bzw. Fremdgefährdung untergebrachten Person kann iSd §32a UbG durch den erreichbaren Behandlungsfortschritt bei kontinuierlicher Unterbringung die Wahrscheinlichkeit einer neuerlichen Einschränkung ihrer Freiheit wesentlich verringert werden.

Rechtsgrundlagen: § 32a UbG; § 3 UbG

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