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Beschränkung des fernmündlichen Kontakts mit der Außenwelt und Beschränkung sonstiger Rechte

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/112iFamZ 2011, 159 Heft 3 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Angesprochene Entscheidung hatte sich mit der Beschränkung telefonischen Kontakts mit der Außenwelt zu befassen und die Abnahme eines Telefons unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr als Beschränkung sonstiger Rechte zu analysieren.

Rechtsgrundlagen: § 34 UbG; § 34a UbG

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