Art 13 HKÜ
Gegenständlich hatte der OGH die Rückführung eines Kindes unter Rücksichtnahme des Kindeswohls zu behandeln. Welche Erwägungen wurden in concreto weiter vorgenommen?
OGH 18.12.2009, 6 Ob 242/09w
Art 13 HKÜ
Gegenständlich hatte der OGH die Rückführung eines Kindes unter Rücksichtnahme des Kindeswohls zu behandeln. Welche Erwägungen wurden in concreto weiter vorgenommen?
OGH 18.12.2009, 6 Ob 242/09w