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Schriftliche Abhandlungspflege nur bei Einvernehmen aller Parteien; positive und negative Erbantrittserklärung

Rechtsprechung ErbrechtErbrechtBearb. v. HR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LGiFamZ 2010/34iFamZ 2010, 41 - 42 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 3 GKoärG; ߧ 157 AußStrG; § 805 ABGB

In vorliegender Entscheidung war fraglich, ob eine schriftliche Erklärung, auf das Erbrecht und auf die Teilnahme am Verlassenschaftsverfahren zu verzichten, den Formvorschriften des § 3 GKoärG genügt, um das erforderliche Einvernehmen aller Parteien herzustellen.

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