§ 3 GKoärG; ߧ 157 AußStrG; § 805 ABGB
In vorliegender Entscheidung war fraglich, ob eine schriftliche Erklärung, auf das Erbrecht und auf die Teilnahme am Verlassenschaftsverfahren zu verzichten, den Formvorschriften des § 3 GKoärG genügt, um das erforderliche Einvernehmen aller Parteien herzustellen.