§ 97 ABGB
Gegenständlich hatte der OGH zu klären, ob dem wohnungserhaltungspflichtigen Ehegatten Wohnungserhaltungskosten auferlegt werden können, sofern der in der Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses verbleibende Ehegatte dazu nicht in der Lage ist.