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Kein Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Partner

GrundrechteJudikaturUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien; Markus Vasek (Bearbeitung)iFamZ 2010/169iFamZ 2010, 260 - 261 Heft 5 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat behandelt den Anspruch auf Homo-Ehe auf Grundlage der Menschenrechtskonvention und den innerstaatlichen Rechtsetzungsspielraum in diesem Zusammenhang.

Rechtsgrundlagen: Art 8 EMRK; Art 12 EMRK

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