§ 382 Abs 1 Z 8 lit c Fall 2 EO
In angesprochenem Judikat hatte der OGH darüber zu befinden, ob die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des Aufteilungsanspruchs aufhebt.
§ 382 Abs 1 Z 8 lit c Fall 2 EO
In angesprochenem Judikat hatte der OGH darüber zu befinden, ob die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des Aufteilungsanspruchs aufhebt.