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Für eine Anordnung des Verlassenschaftsgerichts an die Bank, die einen Tag nach dem Tod der Erblasserin eingegangene Rentenzahlung zurückzuüberweisen, besteht keine Rechtsgrundlage

ErbrechtBearb. v. HR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LGiFamZ 2009/88iFamZ 2009, 111 Heft 2 v. 1.3.2009

ߧ 153 AußStrG

Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Anordnung des Verlassenschaftsgerichts an die Bank betreffend die Zurücküberweisung der einen Tag nach dem Tod der Erblasserin eingegangenen Rentenzahlung.

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