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Ein Antrag auf Verbot der Kontaktaufnahme nach § 382g EO kann in einen Antrag zur vorläufigen Entziehung der Obsorge umgedeutet werden

Rechtsprechung VerfahrensrechtFamilienrechtAstrid Deixler-Hübner (Bearb)iFamZ 2009/27iFamZ 2009, 17 Heft 1 v. 1.1.2009

ߧ 107 Abs 2 AußStrG; § 382g EO

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Antrag auf Verbot der Kontaktaufnahme nach § 382g EO in einen Antrag zur vorläufigen Entziehung der Obsorge umgedeutet werden kann.

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