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Unterbringung wegen Behandlungsbedürftigkeit nur bei besonders schwerer und ernstlicher Gefährdung der Gesundheit

Rechtsprechung UbGHeimAufGa.o. Univ.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2009/241iFamZ 2009, 353 Heft 6 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt die näheren Voraussetzungen für eine Unterbringung wegen Behandlungsbedürftigkeit. Diese ist bei besonders schwerer und ernstlicher Gefährdung der Gesundheit gerechtfertigt.

Rechtsgrundlagen: § 3 UbG

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