§ 279 Abs 5 ABGB (idF SWRÄG 2006); Art 6 StGG; Art 7 B-VG; Art 2 StGG; Art 3 StGG
Der VfGH hatte sich gegenständlich mit der Beschränkung zulässiger Sachwalterschaften, die nicht von Rechtsanwälten, Notaren oder geeigneten Vereinen besorgt werden, im Lichte der Erwerbsfreiheit, dem Gleichheitsgrundsatz und der gleichen Zugänglichkeit zu öffentlichen Ämtern zu befassen.