ߧ 73 Abs 1 Z 7 AußStrG; § 81 EheG
Die Entscheidung behandelt die Frage, ob eine Zeugenaussage über einen Notariatsakt einen Abänderungsantrag rechtfertigt, obwohl die Aussage im Hauptverfahren nicht getätigt wurde. Die Autorin kommentiert abschließend die Entscheidung in einer Anmerkung.