§ 62 Abs 1 AußStrG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Rechtsmittel auch ohne Vorliegen von Rechtsschutzinteresse eingebracht werden kann.
OGH 26.9.2007, 7 Ob 177/07s
§ 62 Abs 1 AußStrG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Rechtsmittel auch ohne Vorliegen von Rechtsschutzinteresse eingebracht werden kann.
OGH 26.9.2007, 7 Ob 177/07s