§ 382b EO
Der OGH hatte sich in gegenständlichem Fall mit der Verlängerung einer einstweiligen Verfügung nach Ablauf der Verlängerungsfrist zu beschäftigen, und wann ein Antrag noch rechtzeitig ist.
§ 382b EO
Der OGH hatte sich in gegenständlichem Fall mit der Verlängerung einer einstweiligen Verfügung nach Ablauf der Verlängerungsfrist zu beschäftigen, und wann ein Antrag noch rechtzeitig ist.