§ 10 Abs 1 MSchG; Art 2 der RL 92/85/EWG
In dieser Entscheidung beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, ab wechem Zeitpunkt bei einer In-vitro-Fertilisations-Behandlung von einer den Kündigungsschutz gem § 10 MSchG auslösenden Schwangerschaft auszugehen ist. Das Gericht folgt mit seiner Entscheidung der Rsp. des EuGH.