§ 89 Abs 1 GOG
Die Nichteinberechnung der Tage des Postenlaufs bei der Bestimmung der Rechtsmittelfrist im Sachwalterschaftsverfahren setzt auch in Außerstreitverfahren die Adressierung an das zuständige Gericht voraus.
OGH 21.11.2006, 4 Ob 216/06b
§ 89 Abs 1 GOG
Die Nichteinberechnung der Tage des Postenlaufs bei der Bestimmung der Rechtsmittelfrist im Sachwalterschaftsverfahren setzt auch in Außerstreitverfahren die Adressierung an das zuständige Gericht voraus.
OGH 21.11.2006, 4 Ob 216/06b