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Auch für Unterhaltsanspruch während (noch) aufrechter Ehe Minderung wie bei Bedarfsunterhalt nach Ehescheidung möglich

EheAstrid Deixler-HübneriFamZ 2007/80iFamZ 2007, 164 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 94 Abs 2 Satz 1 ABGB; § 66 EheG; § 68a EheG; § 382 Z 8 lit a EO

Auch ein während aufrechter Ehe bestehender Unterhaltsanspruch kann ähnlich dem Bedarfsunterhalt gekürzt werden.

OGH 07.02.2007, 2 Ob 193/06f

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