§ 20 Abs 3 UbG
Die erstinstanzliche Entscheidung über die vorläufige Zulässigkeit der Unterbringung kann mit Rekurs bzw Revisionsrekurs bekämpft werden.
OGH 8.3.2007, 2 Ob 12/05m
§ 20 Abs 3 UbG
Die erstinstanzliche Entscheidung über die vorläufige Zulässigkeit der Unterbringung kann mit Rekurs bzw Revisionsrekurs bekämpft werden.
OGH 8.3.2007, 2 Ob 12/05m