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IESG § 3 Abs 2

ArbeitsrechtARD 4909/8/98 Heft 4909 v. 13.2.1998

( IESG § 3 Abs 2 ) Werden vom Arbeitnehmer in seinem Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld Zinsen nur bis zur Konkurseröffnung begehrt, steht ihm darüber hinaus kein Anspruch auf Zinsen zu. OGH 8 Ob S 2336/96d v. 12.12.1996. (SSV-NF 124/1996)

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