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Hinterlegung nach Konkursaufhebung

Judikatur ZIKZIK 1995, 57 Heft 2 v. 1.5.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 150 Abs 3 und 4

ABGB § 1425

Will ein infolge Konkursaufhebung enthobener Masseverwalter eine umstrittene Sache hinterlegen, dann kommt - abgesehen von einer Sicherstellung der in § 150 Abs 3 und 4 KO genannten Beträge - nur eine Verwahrung gemäß § 1425 ABGB in Frage. Für den Verwahrungsantrag ist das Konkursgericht unzuständig. Erläßt dieses dennoch einen Verwahrungs-

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