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Heranrückende Wohnbebauung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/17bbl 2000, 25 Heft 1 v. 15.2.2000

Aufhebung

§§ 6 Abs 8, 134 Abs 3, 134a wr BauO

Der Inhaber einer benachbarten gewerblichen Betriebsanlage kann als Partei im Baubewilligungsverfahren Einwendungen gegen die „heran­rückende Wohnbebauung“ geltend machen.

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