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Help-PV.at

help.PV.atPVP 2007/70PVP 2007, 228 Heft 8 v. 17.8.2007

Die Lösungen zu den Übungsbeispielen

Lösung zu Beispiel 1:

Peter Fleißig ist für einen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten, ua auch im Wohnsitzstaat (= Österreich), tätig. Aus diesem Grund sind ausschließlich die SV-Bestimmungen des Arbeitnehmer-Wohnsitzstaates anzuwenden (= Ausnahme 2) der Übersicht auf S. 196 [Juli-Heft]) → es gelten somit die österreichischen SV-Bestimmungen.

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