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Heimaufenthalt - Freiheitsbeschränkung durch Medikament

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/673Zak 2006, 394 Heft 20 v. 21.11.2006

HeimAufG § 3 Abs 1, § 7 Abs 2, §§ 15, 16 Abs 3

Die Verabreichung eines Sedativums kann auch dann eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 HeimAufG darstellen, wenn durch die damit verbundene Einschränkung des Bewegungsdrangs Wundinfektionen verhindert werden sollen. Nur wenn die Sedierung nicht als Haupt-, sondern als bloße Nebenwirkung des verabreichten Medikaments auftritt, liegt keine Freiheitsbeschränkung vor.

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